Honorar für Ihr Coaching

Die Abrechnung erfolgt zeitbasiert.

Kennenlernen – kostenfrei

20 Minuten Telefon oder Zoom

Unverbindliches Kennenlern-Gespräch.
Informieren Sie sich über mein Angebot und meine Methoden. Schildern Sie mir Ihr Thema.

Coaching –
129€*

60 Minuten Präsenz

1:1 Coaching Sitzung nach Ihren Bedürfnissen und auf Basis des vereinbarten Coachingsziels.

Inklusive Vor- und Nachbereitung der Sitzungen, Impulse über WhatsApp-Kanal, Follow-Up nach 6 Monaten (20 Minuten)


*inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19%.




Haben Sie Fragen zu den Rahmenbedingungen?

Hier finden Sie Antworten zu häufigen Fragen.

Mit wie vielen Sitzungen sollte ich planen?

Die Zahl der benötigten Treffen hängt sehr stark von Ihren Zielen ab. Bei kleineren Themen können bereits 1 – 4 Sitzungen ausreichen. Bei komplexeren Zielen sind in der Regel 5 – 8 Treffen nötig. In der Regel beginnen wir in einem 2 wöchigem Turnus und weiten die Abstände dann auf bis 4 Wochen aus.

Gibt es Fördermöglichkeiten für das Coaching durch die Arbeitsagentur?

Wenn Sie sich in einer beruflichen Neuorientierungsphase befinden und arbeitssuchend gemeldet sind, dann könnte das Job, Entwicklungs- oder Gesundheitscoaching der Profesco GmbH, für die ich freiberuflich coache, interessant sein. Es wird durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert und ist damit für Sie kostenfrei.

Gerne berate ich Sie über das Angebot und die Fördermöglichkeiten.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

Die Kosten werden in der Regel nicht übernommen. Manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten eines Coachings im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung oder Gesundheitsvorsorge. Erkundigen Sie sich bei Ihren Vorgesetzten oder der Personalabteilung.

Steht das Coaching in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel wenn das Coaching darauf abzielt berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern oder wieder herzustellen, können die Kosten dafür unter bestimmten Umständen als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Zur Abklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Was passiert im Falle meiner krankheitsbedingten Absage?

Wenn Sie mich bis 24 Stunden vor dem Termin informieren, berechne ich kein Honorar für den Entfall. Kurzfristige Absagen stelle ich in Rechnung.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner