Coaching

129,00€*

für 60 Minuten (abgerechnet werden jeweils abgeschlossene 1/4 Stunden)


Kennenlern Gespräch

kostenfrei

20 Minuten
Telefonat oder Online Meeting


Psychotherapie

85,00€**

für 50 Minuten



*inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19%, AGBs.
**Heilbehandlung, von der Mehrwertsteuer befreit. Die Kosten einer Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz werden von manchen privaten Versicherungen oder Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen derzeit keine Behandlungskosten.


Gefördertes Coaching

Sind Sie in einer beruflichen Neuorientierungsphase und arbeitssuchend gemeldet?

Dann könnte das Job, Entwicklungs- oder Gesundheitscoaching der Profesco GmbH, für die ich freiberuflich coache, interessant sein.

Es wird durch einen

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

gefördert.

Gerne berate ich Sie über das Angebot und die Fördermöglichkeiten.

Inbegriffene Leistungen

In den Leistungen ist:

  • Coaching bzw. Behandlungsplan (s. Ablauf)
  • die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen
  • Arbeitsaufträge, Materialien und Reflexionsanregungen für die Arbeitsphasen zwischen den Sitzungen.
  • Follow-Up nach 6 Monaten (20 Minuten)

Mit wie vielen Sitzungen sollte ich planen?

Die Zahl der benötigten Treffen hängt sehr stark von Ihren Zielen ab. Bei kleineren Themen können bereits 1 – 4 Sitzungen ausreichen. Bei komplexeren Zielen sind in der Regel 5 – 8 Treffen nötig. In der Regel beginnen wir in einem 2 wöchigem Turnus und weiten die Abstände dann auf bis 4 Wochen aus.

Werden die Kosten für Coaching, Training oder Psychotherapie von Krankenkassen übernommen?

Die Kosten werden in der Regel nicht übernommen. Manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten eines Coachings im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung oder Gesundheitsvorsorge. Erkundigen Sie sich bei Ihren Vorgesetzten oder der Personalabteilung.

Die Kosten einer Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz werden von manchen privaten Versicherungen oder Zusatzversicherungen ganz oder teilweise übernommen. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen derzeit keine Behandlungskosten.

Steht das Coaching in einem direkten Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit, zum Beispiel wenn das Coaching darauf abzielt berufliche Fähigkeiten und Kompetenzen zu verbessern oder wieder herzustellen, können die Kosten dafür unter bestimmten Umständen als Werbungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Zur Abklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

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